Stefan Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films «Manta Manta» von 1991, hat sich mit Constantin Film geeinigt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Britta Schultejans/dpa)

Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 90er-Jahre-Kinohits «Manta Manta» um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr ist beigelegt. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an «Manta Manta – Zwoter Teil» aber nicht mehr beteiligt worden war, 35 000 Euro. 

Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete sein «Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist», sagte er zu Cantz. «Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.»

Es geht um Anerkennung der kreativen Arbeit

Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Vergleich. «Das ist das, was wir wollten», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine «Signalwirkung» für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht «als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen». 

Der Prozess zeige, wie wichtig es ist, dass Autorinnen und Autoren «gegen den bisweilen nachlässigen Umgang mit Urheberrechten» auch juristisch vorgehen, sagte Volker A. Zahn aus dem Vorstand des Deutschen Drehbuchverbands am Montag der dpa. «Für uns als Deutscher Drehbuchverband ist der Prozessausgang somit auch ein Motivationsschub für alle Kolleginnen und Kollegen, die beabsichtigen, sich gegen den unkorrekten Umgang mit ihren verbrieften Rechten auf dem Klageweg zu wehren.»

Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films von 1991, hatte die Produktionsfirma Constantin Film wegen der Komödie «Manta Manta – Zwoter Teil» von Regisseur Til Schweiger verklagt. Der Film machte auch Schlagzeilen, weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab. Doch Cantz kritisierte etwas ganz Anderes: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen. 

Der erste Film war die Grundlage für das Sequel

«Den Film hätte es ohne meinen Film eigentlich nicht gegeben», sagte er vor Gericht. Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem jahrzehntealten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk – also sein Drehbuch – zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an. Als Beleg führte er unter anderem die im zweiten Teil wieder aufgegriffene Szene an, in der Berties Kumpel Klausi in seine Stiefel pinkelt. 

Auskunft hatte er darüber gefordert, wie viel die Constantin mit dem ersten Teil von «Manta Manta» – einem Film, der wie die Vorsitzende Richterin sagte, «dem damals politisch wahnsinnig unkorrekten Zeitgefühl» entstammte – verdient hat. 

Der Rechtsstreit ist nicht der erste, in dem ein Drehbuchautor gegen einen Til-Schweiger-Film klagt. Drehbuchautorin Anika Decker forderte bereits eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Schweigers Kinoerfolgen «Keinohrhasen» und «Zweiohrküken». 

Das Landgericht Berlin sprach der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zu. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von September 2023 aber verjährt. Die Autorin hatte nach dem Urteil zwar von einem «Meilenstein» gesprochen – aber dennoch Rechtsmittel eingelegt. 

Von Britta Schultejans, dpa